Die Organe der DKV
- Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. sind:
- die Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Größe des Betriebes, gleiches Stimmrecht.
Die Mitgliederversammlung beschließt über den Haushaltsplan, setzt die Höhe von Beiträgen und Gebühren fest und beschließt über Satzungsänderungen.
- der Vorstand (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Vorsitzender des
Güteausschusses)
- der Güteausschuss besteht aus:
- dem Vorsitzenden des
Güteausschusses (mit Befähigung zum höheren Staatsforstdienst),
- 3 von den Staatsforstverwaltungen benannten Mitgliedern,
- 4 Vertretern des Waldbesitzes (Kommunalwald, Privatwald, Landwirtschaftskammern),
- 5 Vertretern der privaten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe.
Vorstand und die Vertreter des Waldbesitzes und der privaten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe im
Güteausschuss werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. |